Versicherung gegen Folgeschäden einer falschen Beratung
Für alle Freiberufler und Selbstständige mit beratenden, begutachtenden, prüfenden, vollstreckenden, verwaltenden oder beurkundenden Tätigkeiten
Gesetzlich vorgeschrieben für Kammerberufe, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Ärzte
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht? Was ist bei einer Berufshaftpflicht zu beachten?
Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Absicherungen. Die Berufshaftpflicht ist für selbstständige Berufstätige in den Kammerberufen eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure oder Ärzte – vgl. bspw. Berufsordnung der Länderkammern). Für andere Berufstätige hingegen wird sie dringend empfohlen (z. B. für Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer oder IT-Dienstleister). Kommt es beispielsweise aufgrund von Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese bei gegebener Haftung durch die Versicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt.
Schadenbeispiele
Einem Dolmetscher unterlaufen eklatante Fehler bei einer Übersetzung, sodass das Werk nochmal gedruckt werden muss. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt dafür auf. |
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Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt den Verspätungszuschlag. |
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Ein Architekt begeht einen Planungsfehler, was zu teuren Umbauten im Haus führt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt die entstandenen Kosten. |