Wer Veranstaltungen ausrichtet, sollte sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung absichern
Veranstalter haften mit ihrem gesamten Vermögen für Unfälle und Schäden
Im günstigsten Fall kommt es nur zu Umsatzeinbußen, im schlimmsten droht der finanzielle Ruin
Was ist eine Veranstalterhaftpflicht?
Die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schadens- und Unfallkosten, für die grundsätzlich der Veranstalter zu haften hat. Da Unfälle und Katastrophen unvorhersehbar sind und diese oft in hohen Schadensummen enden können, ist die Veranstalterhaftpflicht für große wie auch kleine Veranstalter unverzichtbar. Der Versicherungsschutz deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist dabei abhängig von der Art und Teilnehmeranzahl der Veranstaltung. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete, Veranstaltungen versichern.
Schadenbeispiele
Ein Besucher Ihrer Veranstaltung stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und bricht sich das Bein. |
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Ein Unwetter reißt Werbeplanen aus ihrer Befestigung. Einige Autos von Besuchern werden dadurch beschädigt. |
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Während des Konzerts fällt ein Boxenturm auf Ihren Mitarbeiter und verletzt diesen. |